WORKSHOP & COACHING
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich, jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events (nachfolgende „Veranstaltung“ genannt) von Ralf Gehlen und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Ralf Gehlen (nachfolgend „RG“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.

2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit RG am Set aufhält.

 

§ 2 Teilnahme

1. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen - soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist - auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet. 

2. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

3. Für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist den Weisungen von RG oder seinen Erfüllungsgehilfen unbedingte Folge zu leisten.

4. Es fotografiert immer nur eine Person, niemals zwei oder mehr nebeneinander. Es gibt keine Fotos mal so nebenher zum „Einstellen“.

 

§ 3 Anmeldung / Absage /  Ausfall

1. Eine Anmeldung zur Veranstaltung hat schriftlich per Mail an info@ralfgehlen-fotografie.de  oder über den Online Shop auf der Internetseite www.ralfgehlen-fotografie.de zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises ist sofort fällig.

 

2. Bei Absage der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird folgender Prozentsatz von dem Teilnahmebetrag erstattet:

Absage bis 30 Kalendertage vor Beginn:  50%
Absage bis 14 Kalendertage vor Beginn:  30%
Absage bis 7 Kalendertage vor Beginn:  10%

RG wird sich bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. 

Bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen vor Beginn oder Nichterscheinen des Teilnehmers, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrags.

3. Fällt die Veranstaltung  wegen Unterbelegung oder durch Verschulden des Veranstalter oder der Models aus, erfolgt eine Rückerstattung des gesamten Teilnahmebetrags. Alternativ kann ein Ersatztermin angeboten werden.

4. Fällt das Model durch Verschulden des Models aus, so wird der Veranstalter dieses durch ein gleichwertiges Model ersetzen. 

5. Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von RG oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

 

§ 4 Nutzungsrechte

1. Das Model erhält jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihr vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.

2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nicht akkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden. 

3. Den Fotografen, wie dem Model ist es untersagt die Fotos in einer Art und Weise zu nutzen, welche den Ruf des Models/ Fotografen schädigen könnte, insbesondere ist jegliche Veröffentlichung und Darstellung in direkten Zusammenhang mit Pornografie untersagt.

 

§ 5 Making Of Fotos/Videos

1. RG lässt von der Veranstaltung als solche, nach freiem Ermessen Video und/oder Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich mit Buchung einer Veranstaltung  damit einverstanden.

2. Jeder Teilnehmer gestattet RG, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. die Abbildung in entstellender oder kompromittierender Weise, verletzt wird. 

 

§ 6 Haftung

1. RG übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

2. Für Sachschäden haftet RG nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von RG oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

3. RG haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet RG für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit RG oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. RG haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines RG zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht. 

4. RG übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

5. RG haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

 

§ 7 Verwarnung / Ausschluss

1. Den Weisungen von RG und / oder seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

2. RG behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders grobem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen. 
                                    
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit RG ausdrücklich vereinbart wurden. Erfüllungsgehilfen sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.

2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Dinslaken.

 

 

 

Stand: Dezember 2019